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DatenschutzAdmins

Löschanfrage bearbeiten

Wenn eine Person die Löschung ihrer Daten nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt, löschen Sie die Daten nachweisbar. Aufbewahrungspflichtige Belege bleiben dabei gesperrt erhalten.

Voraussetzungen

  • Super-Admin.

Schritte

  1. Wählen Sie Compliance > Anfragen.
  2. Wählen Sie Anfrage erfassen.
  3. Geben Sie unter Person den Namen ein, z. B. Alex Beispiel, und wählen Sie den Eintrag.
  4. Wählen Sie unter Worum geht es? Löschung.
  5. Aktivieren Sie Identität geprüft und geben Sie eine Notiz ein.
  6. Wählen Sie Erfassen und Akte öffnen.
  7. Wählen Sie im Abschnitt Rechte bei Löschen Löschen.
  8. Prüfen Sie in der Vorschau, was mit den Daten jeder Kategorie geschieht. Beachten Sie die Warnungen zu eingeschränkter Verarbeitung, bevorstehenden Angeboten, offenen Beiträgen und volljährigen Teilnehmer:innen.

Achtung

Die Löschung lässt sich nicht rückgängig machen. Sie löscht auch Daten, deren Verarbeitung eingeschränkt ist. Anmeldungen für bevorstehende Angebote setzt sie auf abgemeldet; die Plätze gehen an die Warteliste.

  1. Wählen Sie Löschung bestätigen und Löschen ausführen.
  2. Wählen Sie Anfrage abschließen und unter Ergebnis Erledigt.
  3. Aktivieren Sie „Die Person hat die Antwort erhalten“ und wählen Sie Abschließen.

Ergebnis

Die Meldung „Die Daten von „{Name}“ sind gelöscht oder anonymisiert; aufbewahrungspflichtige Belege sind gesperrt.“ erscheint. Das Protokoll hält den Vorgang ohne Namen fest.

Siehe auch