Löschanfrage bearbeiten
Wenn eine Person die Löschung ihrer Daten nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt, löschen Sie die Daten nachweisbar. Aufbewahrungspflichtige Belege bleiben dabei gesperrt erhalten.
Voraussetzungen
- Super-Admin.
Schritte
- Wählen Sie Compliance > Anfragen.
- Wählen Sie Anfrage erfassen.
- Geben Sie unter Person den Namen ein, z. B.
Alex Beispiel, und wählen Sie den Eintrag. - Wählen Sie unter Worum geht es? Löschung.
- Aktivieren Sie Identität geprüft und geben Sie eine Notiz ein.
- Wählen Sie Erfassen und Akte öffnen.
- Wählen Sie im Abschnitt Rechte bei Löschen Löschen.
- Prüfen Sie in der Vorschau, was mit den Daten jeder Kategorie geschieht. Beachten Sie die Warnungen zu eingeschränkter Verarbeitung, bevorstehenden Angeboten, offenen Beiträgen und volljährigen Teilnehmer:innen.
Achtung
Die Löschung lässt sich nicht rückgängig machen. Sie löscht auch Daten, deren Verarbeitung eingeschränkt ist. Anmeldungen für bevorstehende Angebote setzt sie auf abgemeldet; die Plätze gehen an die Warteliste.
- Wählen Sie Löschung bestätigen und Löschen ausführen.
- Wählen Sie Anfrage abschließen und unter Ergebnis Erledigt.
- Aktivieren Sie „Die Person hat die Antwort erhalten“ und wählen Sie Abschließen.
Ergebnis
Die Meldung „Die Daten von „{Name}“ sind gelöscht oder anonymisiert; aufbewahrungspflichtige Belege sind gesperrt.“ erscheint. Das Protokoll hält den Vorgang ohne Namen fest.